Arzthaftungsrecht

Die Arzthaftung ist ein Teilgebiet des Medizinrechts. Sie befasst sich mit der Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen einen Arzt und/oder ein Krankenhaus.

Mit jeder ärztlichen Behandlung, die ein Patient in Anspruch nimmt, kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Hierbei handelt es sich um ein privatrechtlich ausgestaltetes Vertragsverhältnis. Dieses ist in § 630a BGB geregelt. Der behandelnde Arzt ist nach diesem Vertrag zur Behandlung des Patienten sowie zur Einhaltung des zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standards (sog. Facharztstandard) verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar von dritter Seite, etwa einer gesetzlichen Krankenkasse, getragen wird.

Die Arzthaftung regelt die Verantwortung eines Arztes oder eines Krankenhauses gegenüber einem Patienten, wenn dem Arzt bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind zahlreich. Sie lassen sich im Wesentlichen in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße einordnen.

All diese Fehler lösen Ansprüche des Patienten auf Schmerzensgeld- und Schadensersatz aus. Die wichtigsten Schadenersatzpositionen bilden der Erwerbsschaden, der Haushaltsführungsschaden und die vermehrten Bedürfnisse. Auch sonstige finanzielle Nachteile und Einbußen sind ersatzfähig. Der Arzt haftet dabei grundsätzlich sowohl für den bereits entstandenen als auch für den zukünftig noch entstehenden Schaden. Daher ist es wichtig, neben dem Ersatz der bereits entstandenen Schäden, auch die künftigen Schäden abzusichern. Letzteres erreicht man regelmäßig durch ein verjährungssicheres Anerkenntnis der Gegenseite

Das Arzthaftungsrecht stellt den Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Kanzlei Rechtsanwalt Benedikt Jansen dar. Die Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen ist immer anspruchsvoll und erfordert eine hohe Fachkompetenz in juristischer aber auch in medizinsicher Hinsicht. Wir sind der richtige Partner für alle Ansprüche aus dem Arzthaftungsrecht. Unsere Rechtsanwälte sind beide Fachanwälte für Medizinrecht und verfügen über die notwendige Expertise für die Bearbeitung von komplexen Arzthaftungsfällen. Um Sie bestmöglich zu vertreten, werden wir von qualifizierten ärztlichen Beratern unterstützt. Auf diese Weise können wir die medizinischen Fragen zielsicher klären und auch komplexe medizinische Sachverhalte richtig einschätzen. Durch unsere enge Zusammenarbeit von fachlichen Experten aus den Bereichen Recht und Medizin sind unsere Mandanten bestens beraten und vertreten. Bei uns stehen die Patienten im Mittelpunkt. Diesen allein widmen wir unser Fachwissen. Kliniken und Ärzte werden von uns nicht vertretenen.