Behandlungsfehler des Urologen
Die Urologie ist ein Fachgebiet innerhalb der Medizin, das sich mit Prävention, Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Niere, der ableitenden Harnwege und auch der männlichen Geschlechtsorgane (Andrologie) beschäftigt. Urologen behandeln aber auch Krankheiten der Geschlechtsorgane des Mannes, also der Samenleiter, Samenbläschen, Hoden, Nebenhoden, des Penis sowie der Prostata. Es gibt Überschneidungen zur Nephrologie, Gynäkologie, Neurologie, Onkologie und zur Chirurgie.
Zum Behandlungsspektrum des Urologen gehören vor allem die Diagnose und Therapie von Krankheiten der Harnorgane und der männlichen Geschlechtsorgane. Dazu gehören insbesondere konservative und operative, laparoskopische und offene urologische Behandlungen sowie Steinzertrümmerungen oder auch Laserbehandlungen (Schneiden und Verdampfen unerwünschten Gewebes).
Das OLG München hat einem 55-jährigen Mann im Jahre 2008 wegen einer medizinisch nicht erforderlichen, radikalen Entfernung der Prostata mit als Dauerschaden verbliebener Harninkontinenz, Ejakulationsunfähigkeit und Impotenz ein Schmerzensgeld von 50.000,- € zugesprochen. Unter Berücksichtigung des gestiegenen Gesamtlebenshaltungsindexes wären es heute 55.000,- € Schmerzensgeld sowie ein Zukunftsvorbehalt für spätere Folgeschäden.
In einem Fall aus unserer eigenen Praxis erhielten die Hinterbliebenen Angehörigen eines am Prostatakarzinom verstorbenen 45-jährigen Ehemannes und Vaters eine Gesamtabfindung (Vergleich) in Höhe von 200.000,- €. Hier hat der Urologe es versäumt, eine Prostatabiopsie durchzuführen, obwohl der PSA-Wert stark erhöht war. Der Tumor bildete später Metastasen, welche auf die Nachbarorgane gestreut haben, was letztlich im Tod dieses Mannes mündete. Dieser Fall und der gesamte Verlauf macht unsere Patientenanwälte bis heute sehr betroffen.
Wir unterstützen Sie im Schadensfall auf dem Gebiet Urologie
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei einer solchen oder ähnlichen ärztlichen Behandlung möglicherweise ärztliche Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Dann könnte ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht vorliegen und es bestünde wahrscheinlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Gerade die obigen Beispielsfälle zeigen, zu welch einschneidenden und das ganze Leben verändernden Folgen es durch ärztliche Behandlungsfehler in der Urologie für die Betroffenen kommen kann und wie sehr es kompetenter Unterstützung durch einen versierten Patientenanwalt bedarf, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Patientenanwälte für Kempten, Ulm und Umgebung stehen Ihnen tatkräftig zur Seite und helfen, mit Ihrem medizinischen und juristischen Know-how, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
Weil Ärzte und ihre Haftpflichtversicherungen sich häufig zu Unrecht auf Verjährung berufen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig von einem Patientenanwalt beraten zu lassen und nichts dem Zufall überlassen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 0831 5409100 bzw. 0731 40321133
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