Ich hatte auf der letzten Sonderseite „Ihr gutes Recht“ im vergangenen November von dem im letzten Sommer aufgekommenen Valsartanskandal berichtet, von welchem in Deutschland mutmaßlich ca. 900.000 Patienten betroffen sind.
Zur Erinnerung: Das blutdruckregulierende Medikament Valsartan wurde mutmaßlich seit 2012 hochgradig mit Nitrosaminen „verunreinigt“ von einem chinesischen Produzenten an eine ganze Reihe deutscher Pharmahersteller ausgeliefert, welche das Medikament so auf den Markt bzw. an den Patienten gebracht haben. Die Verunreinigung ist erst nach 6 Jahren, und auch nur zufällig aufgefallen. Weil Nitrosamine bekanntermaßen höchst krebserregend bzw. krebsfördernd sind, wurden damals sofort alle im Umlauf befindlichen verseuchten Chargen zurückgerufen.
Ich bekam nach der Veröffentlichung meines eingangs erwähnten Beitrages umgehend eine lange Zuschrift eines Apothekers, welcher sich darüber ärgerte, dass ich den Skandal wieder „aufkochen“ würde, obwohl er doch schon lange erledigt sei.
Nachdem wir auch jetzt noch jede Woche neue Mandate betroffener Patienten gegen Pharmahersteller bekommen, haben wir jedoch nicht unerhebliche Zweifel daran, dass der Skandal tatsächlich schon vorbei ist; jedenfalls nicht für die betroffenen Patienten, welche nach wie vor im besten Falle lediglich verunsichert sind. Darüberhinaus hat die Bundesvereinigung der deutschen Apothekerverbände die Liste der (Chargen-)Rückrufe Sartan-haltiger Arzneimittel gerade einmal vor einem Monat zuletzt aktualisiert.
Ein Ende des Medikamentenskandals scheint nach alledem nicht abzusehen zu sein. Wir möchten die interessierte Öffentlichkeit deshalb auf die sich in Facebook findende „Infogruppe Valsartan-Skandal“ aufmerksam machen. Wir haben außerdem seit geraumer Zeit eine eigene sog. landing-page zu dem Thema online gestellt, welche unter www.valsartan-schaden.de aufgerufen werden kann; dort findet sich auch der Hinweis bzw. link auf eine Online-Petition zum Einsatz gegen verunreinigte Medikamente sowie für eine qualitätsorientierte medikamentöse Versorgung.
Dieser Beitrag wurde verfasst von Fachanwalt für Medizinrecht Benedikt Jansen/Kempten (www.jansen-muehl.de)