Kürzlich hat mir ein Mandant folgendes berichtet:

Seine Ehefrau sei in der zweiten Maiwoche wegen einer Arthrose im Knie ins Krankenhaus gekommen und dort am Knie operiert worden; sie bekam eine Knieprothese implantiert; die Operation selbst ist auch gut verlaufen.

Schon am Tag nach der Operation bekam die Patientin jedoch Probleme: Der Bauch war hart gespannt, sie hatte keinen Stuhlgang mehr, litt dafür aber an Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Im weiteren Verlauf entwickelte sie mehrfach einen Spannungspneumothorax, dann eine Lungenentzündung, bekam Herzrhythmusstörungen, kurz danach kam es zu einer Blutvergiftung und in deren Folge zum Leber- und Nierenversagen; die Patientin verstarb keine 3 Wochen nach der Operation.

Fazit: Operation erfolgreich, Patientin tot.

Leider hat der Patientin die perfekt implantierte Knieprothese nicht mehr genützt.

Was war passiert?

Es hatten sich nach der Knieoperation Komplikationen eingestellt, welche nicht immer vermeidbar sind.

Das Problem: Auf diese Komplikationen wurde nicht zeit- und sachgerecht reagiert, weil offensichtlich nicht ausreichend Personal zur Verfügung stand (es war die Zeit um Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam, also die Ferienzeit schlechthin).

Der Ehemann der Patientin, welcher seine Frau täglich im Krankenhaus besuchte, musste hilflos mit ansehen, wie es seiner Frau von Tag zu Tag schlechter ging – und dennoch niemand half.

Sein verzweifelter Appell an eine Krankenschwester, doch etwas zu unternehmen, wurde mit der Antwort beschieden: „Wir dürfen das nicht, und ein Arzt ist auch nicht im Haus.“

Eine solche Situation kennen viele Krankenhauspatienten, und leider ist der beschriebene Verlauf kein Einzelfall.

Obwohl bzw. gerade weil die Ärzte „nichts“ gemacht haben, geht es vorliegend um einen ärztlichen Behandlungsfehler, und zwar um einen solchen in Form eines sog. Organisationsverschuldens.

Der Ehemann der Verstorbenen hat uns beauftragt, Schadenersatz geltend zu machen.

Dieser Beitrag wurde verfasst von Fachanwalt für Medizinrecht Benedikt Jansen/Kempten (www.jansen-muehl.de)