Ja, es ist tatsächlich so, auch wenn man dies kaum glauben mag: Schere, Tupfer & Co. werden „gerne“, d.h. relativ häufig bei Abschluss einer Operation im Körper des Patienten vergessen.

Eigentlich dürfte dies gar nicht passieren, denn selbstverständlich gebietet es die ärztliche Sorgfalt, alles aus dem Körper wieder herauszunehmen, was nicht hinein gehört.

Gleichwohl scheint es manchmal nicht ganz einfach zu sein, mit bloßem Auge zu erkennen, ob versehentlich noch ein Fremdkörper im Operationsgebiet verblieben ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich ein eigentlich weißes Bauchtuch, welches etwa während einer Operation in die Bauchhöhle eingelegt wurde, blutrot verfärbt.

Aber selbst wenn man ein solches Bauchtuch o.ä. vor dem Verschließen der Operationswunde übersehen würde, sollte eigentlich die sog. Zählkontrolle, welche zwingend nach jeder Operation durchzuführen ist und bei der jedes bei der Operation verwendete Instrument, jeder Tupfer, jedes Bauchtuch usw. nach Feststellung seines Vorhandenseins auf einer Checkliste abgehakt werden muss, verhindern, dass irgendetwas im Körper des Patienten zurückbleibt.

Dennoch, auch Ärzte, Pfleger und Schwestern sind nur Menschen – und so kommt es, dass immer wieder das passiert, was eigentlich nicht passieren darf.
Die Gerichte haben sich bereits vielfach mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen, da offensichtlich immer wieder in solchen Fällen von Seiten der Krankenhäuser abgestritten wurde, dass insoweit ein Verschulden des (para-) medizinischen Personals besteht.

Dieses Verhalten der Krankenhäuser ist weder verständlich noch hinnehmbar.

Darum ist es umso erfreulicher, dass das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 22.8.2013 (Az.: 1 U 3971/12) wieder einmal Klartext gesprochen und festgestellt hat, dass das unbemerkte Zurücklassen etwa eines Bauchtuchs im Operationsgebiet dem voll beherrschbaren Risikobereich zuzuordnen und als grober Behandlungsfehler zu bewerten ist.

Der Patient hat aufgrund dieser eindeutigen Aussage Schadenersatz zugesprochen bekommen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Benedikt Jansen/Kempten (Allgäu).