Erinnern Sie sich daran, wie vor 4 Jahren in der gesamten Presse das damals neu in Kraft getretene Patientenrechtegesetz (PatRG) gefeiert wurde:

Die damalige Bundesregierung war mit dem ambitionierten Ziel angetreten, die Situation von Patienten im Verhältnis zu den Ärzten einerseits und zu den Krankenkassen andererseits maßgeblich zu verbessern; darüberhinaus sollte auch die Position von Patienten in einem Arzthaftungsprozess verbessert werden.

All‘ dies war offensichtlich auch schon lange überfällig: Denn bereits 1992 hatte der Sachverständigenrat die Definition von Patientenrechten im Rahmen der allgemeinen Menschenrechte gefordert, mit der Begründung, dass „der Patient […] sich durch sein Kranksein in einer Position der Schwäche und der Abhängigkeit befindet und daher eines besonderen Schutzes bedarf“.

Seit dem 26.02.2013 ist nun also das -wie es offiziell heißt- „Gesetz zur Verbesserung der Rechte der Patienten“ in Kraft.

Aber was hat es gebracht? Was hat sich für die Patienten seitdem verändert?

Christoph Kranich, seit 1995 Leiter der Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg, sagt hierzu:

„Das PatRG fasst in Gesetzesform, was auch vorher schon als Richterrecht galt. Natürlich hilft diese „Kodifizierung“ den Patienten beim Finden und Nutzen ihrer Rechte. Aber in der Sache bringt das Gesetz nur wenig Fortschritte. Etliche Regelungen werden als neu und fortschrittlich angepriesen, waren aber auch zuvor schon gültig oder sind von eher geringer Relevanz. 10 Bundesländer hatten im November 2011 ein eigenes Eckpunktepapier für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Es enthält viele Punkte, die im PatRG ganz fehlen oder nur ansatzweise angedeutet werden.“

Diese Worte aus dem Mund eines engagierten Verbraucherschützers hören sich mehr als enttäuscht an. Aber wie konnte es so weit kommen? Die Antwort hierauf gibt uns der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery selbst, welcher am 6. und am 16.1.2012 in der Ärzte Zeitung zitiert wird:

„Insgesamt sind die Eckpunkte des Gesetzes für Ärzte nicht schädlich. Denn es zeichnet sich eine vernünftige Regelung ab, die auch Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten ist. Der Gesetzentwurf entspricht im wesentlichen dem, was wir mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung abgesprochen haben. Wir sehen in dem gegenwärtigen Gesetzentwurf auf den ersten Blick eine Einlösung des Versprechens, das nicht gegen die Ärzte zu formulieren.“

Wir lernen daraus: Offensichtlich hat also der oberste Ärztevertreter mit dem obersten Patientenbeauftragten ausgehandelt, dass Ärzte geschont werden; das Ergebnis ist das PatRG.

Noch Fragen?

Dieser Beitrag wurde von Fachanwalt für Medizinrecht (Patientenanwalt) Benedikt Jansen/Kempten (www.jansen-muehl.de) verfasst.